Urheberrecht: Wer haftet bei illegalen Downloads im Internet?

Stand:
Wenn Sie Ihre Kinder ins Internet lassen, sollten Sie Ihren Nachwuchs über die Rechtslage aufklären. Sonst kann es bei Verstößen gegen das Urheberrecht Probleme geben.
Junge am Computer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie nicht für illegale Downloads Ihrer Kinder im Netz haften wollen, müssen Sie Ihre Kinder über die Rechtslage zum Urheberrecht aufklären.
  • Je nach Entwicklungsreife ist ein solches Gespräch spätestens ab etwa 12 Jahren sinnvoll. Theoretisch können sie und das Kind selbst auch schon bei jüngerem Alter haften.
  • Unsere Checkliste hilft Ihnen, Kinder auf wichtige Themen aufmerksam zu machen und sich gegen Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung abzusichern.
On

Der Schreck ist zunächst groß: Viele Eltern bekommen Abmahnungen von Anwälten, weil sie angeblich illegal Musikdateien, Spiele oder Filme aus dem Internet heruntergeladen haben. Auch wenn Sie sicher sind, nicht gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen - vielleicht hat ja der minderjährige Nachwuchs am eigenen Computer oder an Ihrem Rechner illegal Dateien heruntergeladen und getauscht.

Doch wie ist in solchen Fällen eigentlich die Rechtslage? Haften Eltern tatsächlich für die Verstöße ihrer Kinder im Internet? 
Nein, Eltern haften nicht immer automatisch, wenn ihre Kinder im Teenager-Alter urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen oder herunterladen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Doch damit sind Sie als Eltern nicht aus der Verantwortung entlassen. Vielmehr sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Kinder über die geltende Rechtslage zum Urheberrecht im Internet aufzuklären.

Wer Kinder über Urheberrecht aufklärt, muss sie nicht dauerhaft überwachen

Hier liegt in der Praxis allerdings oft der Haken. Bei einer juristischen Auseinandersetzung müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihre Kinder ausreichend über das Verbot informiert haben, urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen und zu verbreiten.

Dafür nutzt es zum Beispiel, einen Gesprächstermin und die besprochenen Inhalte zu notieren. Richter werden bei Streitfällen auch Ihre Kinder nach dem Aufklärungsgespräch fragen.

Theoretisch kann das Kind ab einem Alter von 7 Jahren haften

Bei einem Gespräch zum Thema Urheberrechtsverletzungen sollten Sie alle

  • Gefahren,
  • Verbote und
  • Rechtsbegriffe des Internets kindgerecht erklären und
  • entsprechende Verhaltensregeln aufstellen.

Diese Empfehlung gilt für Eltern größerer Kinder - je nach Entwicklungsreife ab etwa 12 Jahren. Die Rechtslage bei kleineren Kindern ist leider noch nicht eindeutig. Daher sollten Sie Grundschul- und Kleinkinder nie längere Zeit unbeaufsichtigt im Internet surfen lassen und entsprechende Sicherungsprogramme auf dem Rechner installieren.

Theoretisch kann das Kind selbst in Haftung genommen werden, wenn es das siebte Lebensjahr vollendet hat. Allerdings muss es dann Einsicht in sein schädigendes Verhalten haben.

Checkliste für Eltern

Mit einem Gespräch nach unserer Checkliste können Sie die Rechtslage Ihrer Familie verbessern.

Reden Sie mit Ihren Kindern über Gefahren beim Datenschutz und Urheberrecht:

Auch am Computer und Router Vorbereitungen treffen:

  • Vergeben Sie keine Administratorrechte an Ihre Kinder.
  • Schalten Sie bei Nichtnutzung den Router aus.
  • Wählen Sie für den Zugang zum Router und auch sonst möglichst lange Passwörter mit Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
  • Richten Sie eine entsprechende Kindersicherung in Ihrem Router ein, inklusive Portsperrung.


Wenn eine Abmahnung ins Haus geflattert ist:

  • Reagieren Sie schnell darauf.
  • Zahlen Sie nicht sofort. Unterschreiben Sie nicht sofort eine vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • Klären Sie ab, ob die Abmahnung seriös ist. Hinweise auf unseriöse Inkassobüros finden Sie über Suchmaschinen im Internet.
  • Bitten Sie bei kurzen Fristen schriftlich per Einschreiben um eine Fristverlängerung.
  • Holen Sie sich rechtlichen Rat, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Das richtige Verhalten im Internet

Soziale Netzwerke, der Umgang mit Fotos und anderen Daten, respektvolles Miteinander: Vielen weiteren Themen der Medienerziehung hat sich die EU-Initiative Klicksafe gewidmet. Informationen, wie Sie Ihre Kinder auf die Nutzung des Internets vorbereiten können, bekommen Sie auf ihrer Seite.

Jugendliche selbst finden viele Tipps beim Online-Magazin checked4you.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.